Beitragssatzung
M Culture e.V. Stand: 25.09.2025
§ 1 Beiträge
(1) Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt festgelegt:
| Mitgliedsform | Beitrag |
|---|---|
| Vollmitglied | 2,50 € pro Monat, für das laufende Jahr im Voraus |
| Fördermitglied | Mindestens 1€ pro Jahr, freiwillig mehr |
(2) Vereinsmitglieder, die die jährliche Mitgliedskarte des „BMW Club Deutschland e.V.“ erhalten, verpflichten sich, die dort anfallende Leihgebühr (aktuell 13,00 € jährlich) zu entrichten.
(3) Bereits erfolgte Zahlungen werden bei Austritt aus dem Verein nicht zurückerstattet.
§ 2 Ermäßigungen
(1) Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge und Gebühren auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung oder Stundung besteht nicht.
§ 3 Fälligkeit
(1) Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages, der Gebühren und Umlagen Sorge zu tragen.
(2) Änderungen der persönlichen Angaben sind im Hinblick auf Ermäßigungen schnellstmöglich mitzuteilen.
§ 4 Gebührenordnung
Der Vorstand beschließt eine Gebührenordnung. Sie regelt Gebühren und Umlagen.