Beitragssatzung

M Culture e.V. Stand: 25.09.2025

§ 1 Beiträge

(1) Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt festgelegt:

Mitgliedsform Beitrag
Vollmitglied 2,50 € pro Monat, für das laufende Jahr im Voraus
Fördermitglied Mindestens 1€ pro Jahr, freiwillig mehr

(2) Vereinsmitglieder, die die jährliche Mitgliedskarte des „BMW Club Deutschland e.V.“ erhalten, verpflichten sich, die dort anfallende Leihgebühr (aktuell 13,00 € jährlich) zu entrichten.

(3) Bereits erfolgte Zahlungen werden bei Austritt aus dem Verein nicht zurückerstattet.

§ 2 Ermäßigungen

(1) Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge und Gebühren auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen.

(2) Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung oder Stundung besteht nicht.

§ 3 Fälligkeit

(1) Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages, der Gebühren und Umlagen Sorge zu tragen.

(2) Änderungen der persönlichen Angaben sind im Hinblick auf Ermäßigungen schnellstmöglich mitzuteilen.

§ 4 Gebührenordnung

Der Vorstand beschließt eine Gebührenordnung. Sie regelt Gebühren und Umlagen.